Ja. Wir gewähren Ermäßigungen an Student:innen, Schüler:innen, Auszubildende sowie Personen im Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst – jeweils bis maximal zum 27. Geburtstag.
Dafür benötigen wir einen gültigen Nachweis, bei zeitlich befristeten Nachweisen auch Folgebescheinigungen. Fällt die Voraussetzung weg oder wird kein Nachweis vorgelegt, entfällt die Ermäßigung.
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